Dachausbau

GModG statt GEG: Was das neue Gebäudemodernisierungsgesetz für Ihr Dach bedeutet

Aus dem GEG wird das GModG. Was sich für Dachdämmung, U-Werte und Förderung ändert – und was gleich bleibt. Der Überblick vom Kölner Meisterbetrieb.

Wer sich mit Dachsanierung, Dämmung oder Förderung beschäftigt, ist bisher ständig über das „Gebäudeenergiegesetz (GEG)" gestolpert. Seit Sommer 2026 heißt dieses Gesetz anders – und inhaltlich wurde es zugleich reformiert. Damit Sie bei Ihrer Planung nicht mit veralteten Begriffen arbeiten, ordnen wir hier ein, was sich geändert hat, was gleich bleibt und was das konkret für Ihr Dach bedeutet.

Vom GEG zum GModG: Was hinter der Umbenennung steckt

Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 die Novelle beschlossen, verkündet wurde sie am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt, erste Teile gelten seit dem 29. Juli 2026. Aus dem „Gebäudeenergiegesetz (GEG)" wird damit das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden" – kurz Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Der frühere Begriff GEG (umgangssprachlich „Heizungsgesetz") ist damit Geschichte, wird aber noch lange als Suchbegriff und in Bestandsdokumenten auftauchen.

Kurz gesagt: GEG = alt, GModG = neu. Gleiches Themenfeld (Energie & Gebäude), neuer Name, teils neue Regeln – vor allem bei der Heizung.

Was sich ändert – vor allem bei der Heizung

Der Schwerpunkt der Reform liegt auf der Wärmeversorgung. Die starre Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie zu betreiben, entfällt; das Gesetz wird technologieoffener. An ihre Stelle tritt die sogenannte „Bio-Treppe": Wer künftig eine Gas- oder Ölheizung einbaut, muss sie ab 2029 mit einem steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe betreiben. Für die meisten Dachprojekte ist das nur Randthema – relevant wird es, wenn Sanierung und Heizungstausch zusammenfallen.

Was fürs Dach wichtig bleibt

Für Dach und Gebäudehülle bleibt der zentrale Maßstab bestehen: Wer die Dachdeckung oder -abdichtung erneuert, muss die bauteilbezogenen Anforderungen an die Dämmung einhalten – der geforderte U-Wert bleibt die entscheidende Kennzahl, künftig nach dem Text des GModG. Zusätzlich setzt das Gesetz die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) um; für Nichtwohngebäude greift ab 2027 stufenweise eine Modernisierungspflicht nach dem „Worst-first"-Prinzip. Kurz: Die Dämm-Logik fürs Dach gilt weiter – nur unter neuem Gesetzesnamen.

Was heißt das für Ihre Dachsanierung?

Praktisch ändert sich für Eigentümerinnen und Eigentümer wenig: Eine fachgerecht gedämmte Dachfläche bleibt der Hebel für niedrige Heizkosten, Werterhalt und Förderfähigkeit. Für die BAFA-Förderung (BEG) gilt weiterhin ein U-Wert von höchstens 0,14 W/(m²·K) für Steil- und Flachdach. Und die Solarpflicht bei kompletter Dacherneuerung ist davon unabhängig in der Landesbauordnung NRW geregelt. Details dazu finden Sie in unseren Ratgebern zu den Förderprogrammen, zum Bitumenflachdach, zur Planung & Ablauf der Dacheindeckung und zur Dachdämmung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Heißt das GEG jetzt wirklich anders?

Ja. Seit Juli 2026 ist die offizielle Bezeichnung Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). „GEG" meint dasselbe Gesetz in seiner alten Fassung.

Muss ich als Eigentümer jetzt sofort handeln?

Nein. Für laufende und geplante Dachsanierungen ändert sich am grundsätzlichen Vorgehen nichts – wichtig ist, mit dem aktuellen Regelwerk zu planen.

Gilt die Dämmpflicht fürs Dach weiter?

Ja. Die bauteilbezogenen Dämm- und U-Wert-Anforderungen bleiben der Maßstab bei einer Dacherneuerung.

Ihr nächster Schritt

Als Kölner Meisterbetrieb halten wir Planung, Ausführung und Förderfähigkeit für Sie auf dem aktuellen Stand – sprechen Sie uns an, bevor Sie Ihr Dachprojekt starten.


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